Rechtsprechung
   LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32456
LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22 (https://dejure.org/2022,32456)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2022 - 5 Ta 51/22 (https://dejure.org/2022,32456)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2022 - 5 Ta 51/22 (https://dejure.org/2022,32456)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,32456) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 124 Abs. 1 Ziff. 5, 127 Abs. 2 S. 3, 567, 233, 236 Abs. 2 ZPO
    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung, notwendige Ausle-gung einer verspäteten sofortigen Beschwerde

  • IWW

    §§ 11 Abs. 1 RPflG, ... 78 Satz 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 172 Abs. 1 ZPO, §§ 114 ff. ZPO, §§ 233 f ZPO, Art. 19 Abs. 4 GG, § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO, § 572 ZPO, § 236 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 ZPO, § 139 ZPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung; notwendige Auslegung einer verspäteten sofortigen Beschwerde

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung; notwendige Auslegung einer verspäteten sofortigen Beschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17

    Sofortige Beschwerde; Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    bb) Grundsätzlich gilt, dass Anträge von Parteien dergestalt auszulegen sind, dass das von der Partei angestrebte Ziel zu ermitteln und zu prüfen ist, ob es die Voraussetzungen einer Prozesshandlung erfüllt, welche entsprechend zu bescheiden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017 5 Ta 473/17, juris; Beschluss vom 19. Oktober 2015, 5 Ta 395/15, juris).

    Das hat zur Folge, dass dieses Rechtsmittel gemäß § 572 ZPO zu bescheiden ist, ohne dass die Partei dieses nochmals ausdrücklich verlangen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017 5 Ta 473/17, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 Ta 117/11, juris).

  • LAG Hamm, 19.10.2015 - 5 Ta 395/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    bb) Grundsätzlich gilt, dass Anträge von Parteien dergestalt auszulegen sind, dass das von der Partei angestrebte Ziel zu ermitteln und zu prüfen ist, ob es die Voraussetzungen einer Prozesshandlung erfüllt, welche entsprechend zu bescheiden ist (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017 5 Ta 473/17, juris; Beschluss vom 19. Oktober 2015, 5 Ta 395/15, juris).

    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2011 - 3 Ta 117/11

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Aufhebung der Bewilligung der PKH,

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).

    Das hat zur Folge, dass dieses Rechtsmittel gemäß § 572 ZPO zu bescheiden ist, ohne dass die Partei dieses nochmals ausdrücklich verlangen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 28. September 2017 5 Ta 473/17, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 Ta 117/11, juris).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen bleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschl. v. 08.04.2014 - VI ZB 1/13 - m. w. N.).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Jedoch dürfen erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden (BGH, Beschl. v. 31.03.2010 - XII ZB 166/09 - m. w. N.).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1198/08

    Effektiver Rechtsschutz (Auslegung des Rechtsschutzziels); Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Daher darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2008, 2 BvR 1198/08, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92, NJW 1993, S. 1380 ).
  • BGH, 03.06.2014 - VIII ZB 23/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überflüssigkeit des Nachholens der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Diese Grundsätze gelten auch und insbesondere in Anbetracht der nach § 236 Abs. 2 ZPO möglichen Wiedereinsetzung von Amts wegen, wenn die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist erfolgt ist (siehe zur BGH, Beschluss vom 03.06.2014 - BGH Aktenzeichen VIII ZB 23/14, BeckRS 2014, 14519).
  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Entscheidung über den Urlaubsantrag eines

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Daher darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2008, 2 BvR 1198/08, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92, NJW 1993, S. 1380 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 2 Ta 281/04

    Auslegung einer Prozesserklärung als sofortige Beschwerde gegen den

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).
  • LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13

    Anforderungen an die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der

    Auszug aus LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22
    Im Rahmen sachdienlicher Auslegung ist der Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig der erkennbare Wille zu entnehmen, dass z.B. eine Aufhebungsentscheidung nach § 124 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO durch die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verhindert oder aus der Welt geschaffen werden soll (so schon LAG Hamm, Beschluss v. 19.10.2015, 5 Ta 395/15, juris; siehe auch die erkennende Kammer Beschluss v.10.04.2014, 5 Ta 191/14, Beschluss v. 29.01.2013, 5 Ta 35/13 jeweils n.v.; LAG Schleswig-Holstein, 3 Ta 117/11, Beschluss v. 20.07.2011, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2 Ta 281/04, Beschluss v. 13.01.2005, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht